Nach diesen Richtlinien entscheidet Apple, ob ein iPhone in der Garantiezeit repariert oder umgetauscht wird

Wer ein iPhone besitzt, legt Wert auf guten Service und auf faire Garantieregeln. Viele Kundinnen und Kunden tragen ihr iPhone nach einem Schaden zum Händler und staunen darüber, was unter Garantie repariert wird und was nicht. Wonach entscheidet Apple einen Schaden als Garantiefall zu akzeptieren? Was wird definitiv abgelehnt? Apple hat dem Reparaturservice enge Auflagen erteilt, was kostenfrei als Garantiefall repariert wird und was nicht. Die Herstellergarantie beträgt ein Jahr. In dieser Zeit werden jedoch nur bestimmte Schäden als sogenannte „berechtigte Garantie – Schäden“ akzeptiert. Welche sind das?

Apple Garantie

Das sind die Garantiefälle bei beschädigtem iPhone

  • Schmutz unter dem Display
  • Ablagerungen unter dem Display
  • Pixelfehler
  • Ausrichtungsfehler der Kamera
  • Haarrisse im Display

Die in der Liste genannten Fehler gelten als „berechtigt“. Als Kunde muss man allerdings ausdrücklich einfordern, dass diese Mängel beseitigt werden, sonst wird der Service bei diesen Schäden nicht tätig.

Zu dem Punkt „Ausrichtunsgfehler der Kamera“: Es kann sein, dass die Face Time Kamera nicht korrekt ausgerichtet ist. Wie kann man das feststellen? Falls der Schaden mit bloßem Auge nicht sichtbar ist, helfen eine Lupe und eine Taschenlampe. Dazu muss man wissen, wie die Kamera vom Werk aus justiert wird. Die Frontkamera sitzt als optisches System im Cover. Zur Abdichtung wird hier ein Ring aus Schaum verwendet. Korrekterweise muss dieser Ring symmetrisch sein, damit die Linse richtig justiert ist. Ist der Schaumring jedoch asymmetrisch, ist die Kamera oft fehlerhaft ausgerichtet.

Zu dem Punkt em>“Haarrisse im Display“: Sollte das Display des iPhones einen kleinen Haarriss aufweisen, kann das Display unter Garantie kostenlos getauscht werden. Allerdings muss schon deutlich erkennbar sein, dass der Riss nicht durch eine äußere Einwirkung hervorgerufen wurde. Die Techniker des Reparatur Services sind von Apple angewiesen, dies gewissenhaft zu prüfen. Finden sich in der Nähe des Haarrisses weitere, größere Risse, so ist davon auszugehen, dass der Riss nicht ab Lieferung vorhanden war und auch nicht durch Materialfehler entstand. Zudem sollte sich in Nähe des Haarrisses auch keine weitere Schaden befinden. Sichtbare Schlagstellen lassen die Techniker davon ausgehen, dass der Haarriss lediglich die Folge eines Schadens ist, der durch Fremdeinwirkung hervorgerufen wurde. Damit ist die Garantie für diesen Schaden abzulehnen. Ein Haarriss fällt also unter Garantie, wenn er einzeln auftritt und keine weiteren Schäden in der Nähe erkennbar sind.

Kurz zusammengefasst:
  • Schmutz und Ablagerungen unter dem Display werden auf ausdrückliches Verlangen als Garantiefall behandelt und kostenfrei repariert.
  • Bei nachweisbaren Pixelfehlern ist es genauso. Auch sie werden kostenfrei korrigiert.
  • Ausrichtungsfehler der Kamera werden als Garantiefall korrigiert. Der Fehler kann mit Lupe und Taschenlampe aufgespürt werden.
  • Haarrisse im Display gelten als Garantiefall, wenn sie einzeln auftreten.
Zum Schluss: Korrosionsschäden und kostenpflichtige Reparatur

Grundsätzlich nie garantiefähig sind Wasserschäden. Das iPhone verfügt über zwei Sensoren, einer innen und einer außen, die den Technikern zuverlässig Auskunft geben, ob ein Wasserschaden vorliegt. Ist dies der Fall, wird die kostenfreie Reparatur abgelehnt. Jedoch hat der Kunde die Möglichkeit der kostenpflichtigen Reparatur. Kostenpflichtige Reparaturen sind fast immer möglich – einzige Ausnahme: das iPhone ist total zerstört. Hier hilft nur ein Neukauf. Zu sonstigen möglichen kostenpflichtigen Reparaturen fragen Sie Ihren Service.

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