Handy-Garantie: Der Trick mit dem „Wasserschaden“

„Wasserschaden“ hebelt Garantie aus – so tricksen die Handy-Hersteller

Smartphone Wasserschaden

Von Verbraucherschützern wird kritisiert, dass die Handy-Produzenten oft mit der Ausrede, dass die Handys angeblich feucht geworden sind, um die Garantie und Gewährleistung herumkommen wollen. Dieser „Trick“ sei in der Branche gang und gäbe. In der Praxis sieht das Vorgehen der Handyhersteller so aus, dass beim Vorbringen berechtigter Gewährleistungsansprüche den Verbrauchen gegenüber diese von vornherein verweigert werden mit dem Hinweis, dass das Handy offenbar feucht geworden sei und somit die Ansprüche untergegangen seien. Dagegen könnten die Verbraucher kaum etwas machen, da die Anfertigung eines Gegengutachtens sehr kostspielig sei und somit in keinem Verhältnis zum Schaden stünde. Als Ausweg empfiehlt sich aber für den Verbraucher die Inanspruchnahme freier Reparaturfirmen für Smartphones, die auch angeblich „hoffnungslose“ Fälle noch wieder reparieren können. Und auch die Kosten sind oft im überschaubaren Rahmen. Auf jeden Fall ist es teurer, ein Smartphone besonders der Premiumklasse neu zu kaufen.

Hersteller nehmen oft sinnlos Gebühren

Wenn der Handynutzer dagegen seine Ansprüche durch Einsenden des Handys beim Hersteller oder den von diesem genannten Servicestellen vornimmt, erlebt er oft eine böse Überraschung. Er erhält vom Hersteller oder dessen sogenannter Servicestelle zunächst eine Vorabrechnung über bis zu 40 Euro, in der gleichzeitig ein irreparabler Wasserschaden konstatiert wird. Der Rechnungsbetrag ist quasi die Gebühr für die Untersuchung, die zum Ergebnis kommt, dass eben keine Garantie für den „Wasserschaden“ besteht. Die Verbraucherzentralen haben eine signifikant hohe Zahl derartiger „Schadensfälle“ und Vorgehensweisen erfasst. Betroffen sind in über 50 % der Vorfälle Samsung Modelle. Aber auch Nokia ist stark vertreten. Das entspricht aber auch der Marktpräsenz beider Marken, so dass von einer generellen Vorgehensweise der Hersteller auszugehen ist. Der Nutzer hat also keine Handy-Reparatur und bleibt auf einer Rechnung von um die 40 Euro sitzen, die ihn keinen Schritt weiter bringt. Für die Verbraucherschützer besteht kein Zweifel, dass der „Wasserschaden“ durch die Handyhersteller nur vorgetäuscht wird. Allerdings ist ein Gegengutachten mit Klage nur mit Haftpflichtversicherung sinnvoll.

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Selbst bei realem „Wasserschaden“ – Eigenreparatur nicht aussichtslos

Wenn Nutzer nach Verweigerung von Gewährleistung ihr Handy zurückhaben, hilft oft die Reparatur in Eigenregie – nach dem Öffnen des Handy mit Hilfe einer Bürste die Kontakte von Oxidationsspuren reinigen, um das Gerät wieder fit zu machen. Auch Auspusten dieser Verschmutzungen kann helfen. Das Handy ausschalten, öffnen und den Akku ausbauen und dann einfach ein paar Tage zum Trocknen ruhen lassen – auch das hat schon oft geholfen und ist billiger, als ein Smartphone neu zu kaufen.

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